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AOK IN SCHWERIN
FLEXIBLE WAHLTARIFE FÜR KRANKENGELD
Für einige Versicherte, zum Beispiel Selbständige, gibt es ab 1. Januar 2009 einen neuen attraktiven Wahltarif fürs Krankengeld. Wegen der Neuregelungen im Zuge des Gesundheitsfonds endet die bisherige Krankengeldabsicherung für hauptberufl ich Selbständige, unständig oder kurzzeitig Beschäftigte. Alle Betroffenen erhalten von der AOK ein individuelles Angebot. Wer bisher ohne Krankengeldtarif versichert war, kann sich gern im AOK-Servicecenter beraten lassen. Mit dem neuen Wahltarif entscheidet jeder selbst über die Höhe der Absicherung.
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