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Die fixen Jungs von nebenan
Auch in unserer Stadt hat der Winter bereits Anfang November die Muskeln spielen lassen. Die Folge waren viele Autos, die in Unfälle verwickelt waren sowie geprellte und gebrochene Knochen bei Fußgängern auf glitschigen Gehwegen. „Die Schweriner Straßenreinigungssatzung sagt aus”, weiß Christian Feichtinger, Geschäftsführer des HDS Haus- und Dienstleistungsservice, „dass die Schnee- und Glättebeseitigung von Gehwegen oder verkehrsberuhigten Straßen den Eigentümern der anliegenden Grundstücke obliegt.”
Räumpflicht beachten
Als für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite, heißt es in Paragraf 4, gilt in der Regel eine Breite von 1,50 Metern. Laut Satzung ist
„... gefallener Schnee in der Zeit von 7 bis 20 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall, nach 20 Uhr gefallener Schnee bis 7 Uhr des folgenden Tages zu entfernen ...”
Christian Feichtinger: „Werden diese Pflichten durch die Haus -oder Grundstückseigentümer nicht erfüllt, haften diese für daraus entstandene Personen- oder Sachschäden.” Das muss nicht sein! Wenn man der Straßenräumpflicht nicht nachkommen kann oder will, könne man die Aufgabe - inklusive Haftbarkeit - auch an Dritte vergeben. Die Männer von HDS sind bei Bedarf und je nach Witterungslage bereits kurz nach Mitternacht mit ihrer Räumtechnik im Einsatz. Angefordert können sie sowohl von Privat- als auch von Firmenkunden werden. Wer also nur die schönen Seiten des Winters genießen will, sollte die fixen Jungs von nebenan engagieren.
HDS HAUS- UND DIENSTLEISTUNGSSERVICE
Ahornstraße 10
19075 Pampow
Telefon: 03865 - 40 10