22.04.2014

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Der Mythos „drei Nachmieter“

Wie werde ich meine Wohnung los – die Rechte des Mieters bei der Kündigung
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Herr Hegewald, was muss ich als Mieter beachten, wenn ich aus einer Wohnung ausziehen möchte?

Zunächst einmal muss der Mieter rechtzeitig schriftlich kündigen. Bei einem normalen, auf unbefristete Zeit geschlossenen Mietvertrag kann der Mieter jeweils mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Monats kündigen. Die Kündigung muss dem Vermieter bis zum dritten Werktag im dritten Monat vor dem beabsichtigten Mietvertragsende zugegangen sein. Aus dem Mietvertrag kann sich aber auch ergeben, dass die Kündigung für eine bestimmte Zeit (längstens vier Jahre) ausgeschlossen ist. Dann kann erst zum Ablauf dieser First gekündigt werden.

Aber wenn ich meinem Vermieter drei Nachmieter benenne, kann ich doch auch schon früher kündigen.

Diese weit verbreitete Meinung ist leider ein urbaner Mythos. Die dreimonatige Kündigungsfrist kann nie, auch nicht durch die Stellung von Nachmietern, abgekürzt werden. Auch bei dem Ausschluss der Kündigung für einen gewissen Zeitraum muss der Vermieter einen Nachmieter nur dann akzeptieren, wenn dieser solvent und persönlich akzeptabel ist und wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.

Das Festhalten am Mietvertrag muss für die Mieter eine besondere Härte darstellen. Beispiele aus der Rechtsprechung, die zu einer vorzeitigen Kündigung berechtigen, sind eine schwere Erkrankung des Mieters (zum Beispiel, wenn der Arzt wegen schwerer Herzerkrankung das Treppensteigen verbietet und ein Aufzug ist nicht vorhanden), die notwendige Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim oder der beruflich bedingte Umzug in eine andere Stadt. Es ist dann auch nicht erforderlich, dass der Mieter mehrere Nachmieter zur „Auswahl“ anbietet. Ein passender Nachmieter reicht.

Kann der Vermieter diesen Nachmieter ablehnen?

Ja, der Vermieter kann diesen Nachmieter zum Beispiel ablehnen, wenn dieser in den Mietvertrag nur mit Änderungen eintreten will, die Einkommensverhältnisse nicht vergleichbar gut zu denen des Mieters sind oder der Nachmieter im Gegensatz zum Mieter Tierhalter ist.

Muss ich dann noch etwas machen, oder reicht es, dem Vermieter die Adresse des potentiellen Nachmieters mitzuteilen?
Nein so einfach ist es für den Mieter nicht. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, selbst aktiv zu werden. Vielmehr muss der Mieter die interessierten Ersatzmieter dazu bringen, sich beim Vermieter zu melden und die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.