14.06.2012

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Was tun, wenn‘s Kracht?

Rechtsanwälte beraten zu Folgen von Verkehrsunfällen / Komplette Schadensabwicklung möglich
Ralph Hegewald, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht
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Ein alltägliches Bild auf den Straßen: Eine Ampel wird übersehen, jemand wechselt plötzlich die Fahrspur, ein Autofahrer hat es besonders eilig – der Verkehrsunfall ist nicht mehr zu vermeiden. Aber was gilt im Schadensfalle? Rechtsanwalt Ralph Hegewald gibt Rat.

Herr Hegewald, was muss man zuerst beachten, wenn ein Verkehrsunfall geschehen ist? Natürlich muss zuerst die Unfallstelle gesichert sein, verletzte Personen brauchen Hilfe.  Die Polizei sollte man unverzüglich informieren und sich dann das Unfallbild genau ansehen. Eine Fotokamera ist zum Festhalten der ersten Eindrücke von Vorteil. Mittlerweile ist ja beinahe jedes Mobiltelefon entsprechend ausgestattet. Für die spätere Abwicklung müssen die Beteiligten außerdem die Fahrer-, Halter- und Versicherungsdaten voneinander aufnehmen. Gleichzeitig sollten möglichst an Ort und Stelle Zeugen für den Unfallhergang gesucht und die Position der Fahrzeuge festgestellt werden. Werden die Fahrzeuge erst auseinanderbewegt, kann ein Gutachter die Unfallursache später im Zweifelsfall nicht mehr genau feststellen.
Unfallbeteiligte sollten sich am Unfallort vor unbedachten Äußerungen zur Schuldfrage hüten! Räumt man ohne rechtliche Prüfung eine alleinige Schuld ein, kann das zu Problemen mit der eigenen Haftpflichtversicherung führen. Ganz abgesehen von ordnungs- oder strafrechtlichen Folgen, die im ersten Moment kaum abzuschätzen sind.

Wenn ich mir als Unfallgeschädigter einen Anwalt nehme, werden die Kosten von jemandem übernommen? Ja, die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts wird in der Regel als Schadensposition des Unfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Das ist eine Besonderheit bei Haftpflichtschäden: Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt die Kosten des Rechtsanwalts im Umfang ihrer Schadensquote. Das bedeutet, der Unfallbeteiligte, der im Wesentlichen keine Schuld am Zustandekommen des Verkehrsunfalls hat, kann unverzüglich einen Rechtsanwalt beauftragen, der für ihn die Schadenregulierung übernimmt.

Gibt es gesetzliche Bestimmungen, nach denen man Schuld  am Unfall hat?Bei zwei gleich großen Fahrzeugen werden Schäden grundsätzlich 50 zu 50 reguliert. Ist ein LKW beteiligt, kann sich das Verhältnis bereits zu dessen Lasten verschieben. Wenn zwei fahrende Fahrzeuge an einem Unfall beteiligt waren, dann hängt die Schadensregulierung aber  immer von verschiedenen Faktoren ab. Für den Geschädigten sind vor allem zwei Fragen relevant: 1. Habe ich eine Vorschrift der StVO verletzt? 2. Hätte ich etwas tun können, um den Unfall zu verhindern? Wenn beide Fragen mit „Nein“ beantwortet werden können, dann ist eine Haftung ausgeschlossen. Allerdings sind diese Fragen meistens umstritten und werden oftmals gerichtlich angefochten.

Welche Schadenspositionen sind denn erstattungsfähig?
Das hängt davon ab, wie stark der Pkw beschädigt wurde. Es gilt die Pflicht des Schädigers, den Zustand herzustellen, der vor dem Unfall bestanden hat. Die Rechtsprechung begrenzt aber den Schadensersatz auf den Wiederbeschaffungswert. Dieser Wert ergibt sich aus dem eingeholten Gutachten. Wenn der Pkw dennoch repariert werden soll, sollte der Geschädigte zunächst einen Rechtsanwalt kontaktieren, der mit ihm die Handlungsoptionen durchspricht.
Neben der Reparatur können weitere Positionen geltend gemacht werden, z.B. ein angemessenes Schmerzensgeld nach Verletzung. Dafür sind ärztliche Atteste notwendig. Außerdem kann man für die Reparaturzeit des Pkw, einen Ersatzwagen verlangen. Ein Rechtsanwalt kann all diese Ansprüche kompetent berechnen und ihre Durchsetzung erheblich vereinfachen. Und einen Tipp habe ich zum Schluss: Fahrzeughalter sollten generell über eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung nachdenken. Verkehrsunfälle werden schnell verhältnismäßig teuer.  Rechtsschutzversicherungen decken die Kosten eines Rechtsstreits ab. Hinzu kommt auch, dass von den Rechtsschutzversicherungen in der Regel auch Ordnungswidrigkeitsfälle, Geschwindigkeits-überschreitungen, Rotlichtverstöße oder ähnliches, übernommen werden.

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