19.08.2016

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Stimmzettel im Briefumschlag

Man muss nicht ins Wahllokal, um zu wählen
Foto: B. Leitner, Fotolia
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Alle Bürger, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sollten mittlerweile ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Darauf steht nochmal, wann die Wahl stattfindet (4. September von 8 bis 18 Uhr) und in welches Wahllokal man gehen muss.
Wer aber an diesem Termin verhindert ist oder aus anderen Gründen nicht in das Wahllokal kommen kann oder möchte, kann trotzdem sein demokratisches Recht wahrnehmen – mittels Briefwahl. Die Möglichkeit gibt es für Landtags- und Oberbürgermeisterwahl.

Dazu muss zunächst ein Wahlschein beantragt werden – und zwar spätes­tens am Freitag vor der Wahl um 13 Uhr (nur in wenigen Ausnahmefällen auch später). Mit dem Wahlschein erhält der Wähler seine Briefwahl-Unterlagen, die für beide Wahlen aus dem Stimm­zet­tel-Um­schlag und dem Wahlbriefumschlag bestehen.
Nach dem Ankreuzen müssen die Briefe so pünktlich an die angegebene Adresse geschickt werden, dass sie spätestens am Wahltag um 18 Uhr ankommen. Mit der Deutschen Post ist der Versand gratis; die Umschläge können aber auch im Stadthaus abgegeben werden.

Zudem ist es möglich, das Briefwahl-Lokal im Stadthaus zu nutzen und seinen Stimmzettel dort direkt einzuwerfen – aber nur bis zum Freitag, 2. September, 13 Uhr (bei der Stichwahl dann vom 12. September bis 16. September um 13 Uhr).