12.12.2014

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Meldedaten sichern

Weitergaben von Daten kann untersagt werden
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Jeder Bürger hat das Recht, der Weitergabe seiner Meldedaten in bestimmten Fällen zu widersprechen. Weitergegeben werden dürfen die Daten zum Beispiel nicht an Parteien im Zusammenhang mit Wahlen, nicht an Adressbuchverlage und nicht an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Versendung von Informationsmaterial für den freiwilligen Wehrdienst. Einsprüche sind schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst  Bürgerservice – Fachgruppe Bürgerbüro, Am Packhof 2-6, PF  11 10 42, 19010 Schwerin. Es kann auch der unter www.schwerin.de/Bürgerservice/Formulare und Anträge bei „Datenschutz“ hinterlegte Vordruck verwendet werden. Eine eingetragene Auskunfts- und Übermittlungssperre besteht bis auf Widerruf.
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